Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße melden. Ziel ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu bewahren und sichere Meldewege zu fördern.
Worum geht es?
Geschützt sind Meldungen über bestimmte Rechtsverstöße, z. B. in Bereichen wie Korruption, Betrug, Geldwäsche, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Datenschutz – sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Welche Grundideen sind wichtig?
- Vertraulichkeit: Die Identität von Hinweisgebern und betroffenen Personen soll geschützt werden.
- Schutz vor Repressalien: Benachteiligungen (z. B. Kündigung) sollen verhindert werden.
- Klare Verfahren: Meldestellen sollen den Eingang bestätigen und Rückmeldung geben.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Gesetzestext im Internet
BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023
BGBl. 2024 I Nr. 438 vom 27.12.2024
BGBl. 2025 I Nr. 301 vom 05.12.2025
Wenn ich hier falsch bin, wo kann ich mich noch hinwenden?
Externe Meldestelle des BundesDiese Listen sind eine kurze, allgemeine Zusammenfassung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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